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Das STV-News-Channel-Archiv

In unserem STV-News-Channel-Archiv können Sie alle Meldungen der Vorwoche noch einmal nachlesen:


Meldungen der Woche

Die BG Bau sagt „Stopp!“

Die Botschaft der neuen BG-Bau-Kampagne „Stopp!“ ist eindeutig: Wer unter immensem Zeitdruck arbeitet, begibt sich im Gefahr. Die Lösung: „Stopp!“ sagen.

Im Arbeitsalltag muss es oft schnell gehen: Die Baugrube soll bis zum Abend fertig ausgehoben werden, alle Bauteile müssen binnen 2 h entladen sein. Gerade hier liegt aber eine große Gefahr: Wer unter Zeitdruck arbeitet und nicht auf seine Umgebung achtet, wagt sich mit dem Bagger womöglich zu nah an die Böschungskante, betritt wackelige Gerüste oder wartet nicht, bis der Schwenkbereich des Krans frei von Personen ist.
Die neue Kampagne der BG Bau ermutigt Beschäftigte, in gefährlichen Situationen rechtzeitig „Stopp!“ zu sagen und so zu verhindern, dass sie sich oder andere in Gefahr bringen. Diese Botschaft wird unter anderem über eine Plakatserie mit einprägsamen Motiven aus dem Baustellenalltag vermittelt.


Quelle: BG Bau

Der Wohnungsmarkt braucht einen Bau-Turbo II

Trotz steigender Baugenehmigungszahlen ist die Situation am Wohnungsmarkt seit Jahren kritisch. Ein Verbände-Bündnis fordert daher nun einen „Bau-Turbo II“ mit sechs Sofortmaßnahmen.

Die Fertigstellungszahlen 2025 in Höhe von 206.600 Wohnungen (-18 %) sind ein Beleg dafür, dass der Wohnungsmarkt noch stärker als bisher auf politische Unterstützung angewiesen ist. Nur so können wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen zur Realisierung von bezahlbarem Wohnraum etabliert werden. Denn eine Genehmigung führt nicht automatisch zum Bau neuer Wohnungen. Im Gegenteil: Der Auftragsmangel bei den Wohnungsbauunternehmen nimmt zu und damit auch der Mangel an Wohnraum insgesamt. Ein breites Verbände-Bündnis aus Bauindustrie, ZIA, bbs, BDA, BDB, BFW, GdW, IVD, VBI, VDIV und vdp und fordert jetzt in einem Appell einen „Bau-Turbo II“ mit folgenden sechs Sofort-Maßnahmen:

Erstens: ein neuer gesellschaftlicher Konsens für den Wohnungsbau muss her. Zweitens: verlässliche Förderpolitik gewährleisten! Drittens: steuerliche Rahmenbedingungen verbessern. Viertens: eine stabile Finanzierung sicherstellen. Fünftes: Einfaches Bauen; der Gebäudetyp E muss kommen. Sechstens: Die Mietenregulierung soll nicht weiter unnötig verschärft werden.


Quelle: Die Bauindustrie; Bildquelle: pixabay



Mineralische Rohstoffe

Infoveranstaltung zur Ausübung wasserrechtliches Vorkaufsrecht

Zu dem Thema führt das IRWE - Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn am 5. Juni 2026 ein Kolloquium durch.

Den Ländern steht gemäß § 99a Abs. 1 Satz 1 WHG ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu, die für Maßnahmen des Hochwasser- oder Küstenschutzes benötigt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf die Ausübung dieses wasserrechtlichen Vorkaufsrechts zunächst verzichtet, weil zunächst ein Diskussionsprozess mit der Wasserwirtschaftsverwaltung und weiteren Betroffenen geführt werden sollte, ob und wie das Vorkaufsrecht zukünftig umgesetzt wird.

Mit Allgemeinverfügung vom 11. Dezember 2025 hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr erklärt, dass das Land Nordrhein-Westfalen auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 99a WHG für alle Rechtsgeschäfte über Grundstücke verzichtet, die ab dem 1. Januar 2026 beurkundet werden.

Von diesem Verzicht ausgenommen sind jedoch Grundstücke, die in einem als Anlage beigefügten Verzeichnis (sog. „Positivliste“) aufgelistet sind. In der Positivliste sind mehrere tausend Grundstücke aufgeführt, für die das wasserrechtliche Vorkaufsrecht seit dem 1. Januar 2026 ausgeübt werden kann.

Referent ist Dr. Malte Petersen LL.M., Referat IV-2 des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, das unter anderem für Wasserrecht zuständig ist. Anmeldungen sind möglich bis zum 4. Juni 2026. Weitere Infos gibt es hier.


Quelle: vero; Bildquelle: pixabay

Save the date: Fachtagung Genehmigungsverfahren in Rohstoffbetrieben

Auch 2026 treffen sich im Sauerland Stern Hotel, Willingen, Genehmigungsexperten aus ganz Deutschland zum persönlichen Austausch. Vom 10. bis 11. November 2026 erwarten sie aktuelle Themen, fachspezifische Vorträge und praxisnahe Fallbeispiele.

Namhafte Referenten aus Behörden, Industrie und Verbänden werden aus der Praxis für die Praxis berichten und Gelegenheit zu Diskussionen und Meinungsaustausch geben. Neben den interessanten fachlichen Themen steht natürlich auch das Networking mit Ihrer Branche im Fokus. Treffen Sie „Ihre“ Genehmigungsbehörden und Kollegen aus der Industrie in Willingen.

Programm und Anmeldemöglichkeiten der Veranstaltung stehen ab Sommer 2026 zur Verfügung.


Quelle: Geoplan GmbH; Bildquelle: tne


Recycling

bvse kritisiert abgelehnte Übergangshilfen für die Alttextilsammlung

Der bvse hat die Ablehnung des Grünen-Antrags zur Stabilisierung der Sammel- und Sortierinfrastruktur für Alttextilien im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages scharf kritisiert.

Der Antrag von Julia Schneider, Julian Joswig und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sah kurzfristige Übergangsmaßnahmen zur Stabilisierung der Alttextilsammlung bis zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) vor und hatte darunter zentrale Forderungen des bvse-7-Punkte-Plans aufgegriffen. „Die Ablehnung des Antrags von Julia Schneider, Julian Joswig und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigt erneut, dass sich Teile der Politik bislang nicht ausreichend mit den rechtlichen und tatsächlichen Herausforderungen der Alttextilentsorgung auseinandergesetzt haben“, erklärt Marwin Gedenk, Vorsitzender des bvse-Fachverbands Textilrecycling (Foto). Ausdrücklich positiv bewertet der Fachverbandsvorsitzende, dass sich Bündnis 90/Die Grünen intensiv mit der Problemlage befasst und die Gefährdung der bestehenden Sammelstrukturen erkannt hätten.

Besonders kritisch bewertet der bvse Aussagen aus den Reihen der SPD, wonach staatliche Unterstützung nicht erforderlich sei, da die Verantwortung künftig bei den Herstellern liege. „Eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien existiert in Deutschland derzeit noch nicht“, betont Gedenk. Die geänderte europäische Abfallrahmenrichtlinie müsse zunächst bis Juni 2027 in nationales Recht umgesetzt werden; ein entsprechendes EPR-System muss erst bis April 2028 funktionsfähig sein. Nach Einschätzung des Fachverbandsvorsitzenden kommt diese Regelung für die akut belasteten Sammel- und Sortierstrukturen zu spät.

Vorgesehen waren unter anderem wirtschaftliche Entlastungen für Sammelstellen, bundesweite Aufklärungskampagnen zur getrennten Sammlung sowie bundeseinheitliche Vollzugshinweise zur Umsetzung der seit Januar 2025 geltenden Getrenntsammlungspflicht für Textilien. Maßnahmen, die der bvse seit Monaten bereits in einem 7-Punkte-Plan fordert.


Quelle: bvse

Ehrenurkunde für 25 Jahre zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

Die heutige Loacker Recycling GmbH am Standort Lindau ist mit der bvse-Ehrenurkunde ausgezeichnet worden. 1959 gegründet als Fischer Recycling Lindau GmbH, spezialisierte sich das Unternehmen von Beginn an auf die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling nicht gefährlicher Wertstoffe.

Schon früh setzte das Unternehmen auf nachhaltige Prozesse und moderne Technologien, um Wertstoffe effizient aufzubereiten und dem Kreislauf zurückzuführen. Ein bedeutender Meilenstein war die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb im Jahr 1998 – ein Beleg für die konsequente Weiterentwicklung und die hohen Qualitätsstandards des Unternehmens.

Ein weiterer wichtiger Schritt folgte im April 2016 mit der Übernahme der Hausmüllentsorgung für den Landkreis Lindau – damals noch unter dem Namen Fischer Recycling. Für die Umsetzung des Auftrags wurde zusätzliches Personal eingestellt und die Fahrzeugflotte erweitert. Seit 2018 gehört der Standort Lindau zur Loacker Recycling Gruppe. Mit Oktober 2025 wird diese Zugehörigkeit nun auch im Unternehmensnamen sichtbar.

Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb überreichte bvse-Geschäftsführer Jörg Lacher (im Bild links) die bvse-Ehrenurkunde an Markus Pranke, Geschäftsführer der Loacker Recycling GmbH.


Quelle: bvse


Asphalt

Autobahn GmbH soll kreditfähig werden

Die Bundesregierung will die Finanzierungsmöglichen für die bundeseigene Autobahn GmbH erweitern. Eine Reform soll das ermöglichen.

Demnach soll die Autobahn GmbH künftig Kredite aufnehmen und dadurch ihre finanziellen Spielräume erweitern können. Bisher wird die Autobahn GmbH aus dem Bundeshaushalt finanziert und ist damit von der aktuellen Kassenlage abhängig. 

Die Autobahn GmbH soll „begrenzt kreditfähig“ werden, also Kredite aufnehmen und Anleihen begeben können. Teileinnahmen der Lkw-Maut, genauer 5 Mrd. Euro, sollen dorthin fließen. Die neue Finanzarchitektur soll Anfang 2028 umgesetzt werden.


Quelle: Autobahn GmbH; Bildquelle: pixabay


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