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Meldungen der Woche

VDMA sieht Innovationsstandort in Gefahr

Der Maschinen- und Anlagenbau warnt vor kontinuierlich schlechter werdenden Standortbedingungen. Unternehmen brauchen flexibleren Arbeitsmarkt und weniger Bürokratie. 2025 war das dritte Minusjahr in der Produktion in Folge. Der Ausblick auf 2026 fällt laut VDMA verhalten aus. Diese und weitere Aussagen traf der VDMA im Rahmen seiner Jahrespressekonferenz vorgestern.

„Der Industriestandort Deutschland lebt von Innovationen. Und Innovationen finden nur dort statt, wo auch produziert wird. Der Maschinen- und Anlagenbau will seine Produktion im Heimatmarkt unbedingt erhalten – aber das geht nicht, wenn sich die Standortbedingungen kontinuierlich verschlechtern. Echte, tiefgreifende Reformen am Standort Deutschland sind unabdingbar, wenn wir verhindern wollen, dass immer mehr Forschung, Produktion und damit auch Innovation im Ausland stattfindet!“
Mit diesem Appell an die Bundesregierung bewertete VDMA-Präsident Bertram Kawlath (Foto) die bisherige Arbeit der Koalition auf der Jahrespressekonferenz des Verbands und kritisierte dabei ausdrücklich die kürzlich wieder aufgeflammte Klassenkampfrhetorik von Teilen der SPD. „Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir alle stehen, ist die verbale Aufrüstung von Arbeitsministerin Bärbel Bas völlig unangemessen“, sagte Kawlath. „Ihre Aussage verkennt, dass gerade die Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau als größter industrieller Arbeitgeber im Land, der gute Löhne bezahlt, eine wichtige gesellschaftliche und soziale Aufgabe meistern“, betonte der VDMA-Präsident.

Ein ausführlicher Bericht zur VDMA-Jahrespressekonferenz erscheint in der GP-Ausgabe 1/2026. Diese erscheint am 16. Februar 2026. Die aktuelle und weitere Ausgaben lesen Sie kostenfrei im Stein-Verlag-Webkiosk.

Quelle: VDMA

Neues Merkblatt von der BG RCI

Präzision und Technik im Weitsprung, Hindernisse überwinden beim Hürdenlauf, den richtigen Moment erwischen beim Diskuswerfen und ein langer Atem für den 1500-m-Lauf: Das neue Merkblatt der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Industrie (BG RCI) „Big Points für Sicherheitsbeauftragte“ vergleicht die Tätigkeit von Sicherheitsbeauftragten mit dem Zehnkampf – und will Lust darauf machen, sich im betrieblichen Arbeitsschutz zu engagieren.

Sicherheitsbeauftragte spielen eine wichtige Rolle in den Unternehmen: Sie stammen aus dem Kollegenkreis, wirken in den Betrieben auf sicheres Handeln hin und helfen dank ihrer Orts-, Sach- und Fachkenntnis, Unfälle zu vermeiden. Engagement für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist nicht nur nützlich, sondern kann auch sportlich gesehen wer-den! Wie z. B. beim 100-m-Lauf: Wenn ein Kollege spontan auf einen Fehler aufmerksam gemacht und kurz beraten werden muss gilt es, innerhalb von Sekunden alles auf der Bahn zu geben. Nur, wer gut vorbereitet ist, kann in Sekundenschnelle das Richtige tun. Wie beim Weitsprung wird Präzision und (Gesprächs-)Technik benötigt, um Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen zu überzeugen. Oder wie die Latte beim Hochsprung im Idealfall nach je-dem Sprung höher gelegt wird, sollte auch das Sicherheitsniveau im Betrieb kontinuierlich verbessert werden.

Das neue Merkblatt „Big Points für Sicherheitsbeauftragte“ (A 039-2) der BG RCI will auf unkonventionelle Weise Lust auf Arbeitsschutz machen. Eindrucksvolle Fotos, die Sportfotograf Lukas Schulze von Marcel Meyer (Deutscher Meister im Zehnkampf 2024) geschossen hat, humorvolle Zitate von berühmten Zehnkämpfern sowie nützliche Hinweise auf weitere Medien und ergänzende Seminare runden die Publikation ab.

Das Merkblatt richtet sich an aktuelle und künftige Sicherheitsbeauftragte und alle Führungskräfte, die ihre Sicherheitsbeauftragten würdigen und motivieren oder Mitarbeitende für diese Aufgabe gewinnen möchten. Es kann hier bestellt werden.

Quelle: BG RCI

 



Mineralische Rohstoffe

Neuer Gefahrtarif bedroht Existenz vieler Natursteinunternehmen

Betriebe der Natursteinbranche befürchten eine Verdoppelung ihrer Beiträge an die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), sollte die neue Veranlagungspraxis unverändert umgesetzt werden. Viele Unternehmen haben mit Einführung des neuen Gefahrtarifs seit 1. Januar 2025 bereits entsprechende Bescheide erhalten und sehen sich mit erheblichen Steigerungen konfrontiert.

Hintergrund ist die neue Zuordnung des gesamten Betriebs in die Gefahrtarifstelle 24 (Gewinnung von Naturstein), sobald überwiegend selbstgewonnenes Material verarbeitet wird. Bisher war eine getrennte Veranlagung üblich: Die Aufbereitung wurde in der deutlich günstigeren Gefahrtarifstelle 27 eingestuft, während lediglich die Gewinnung der höheren Stelle 24 unterlag. Diese Praxis berücksichtigte die unterschiedlichen Risiken und Belastungen der Betriebsteile – etwa bei Unternehmen, in denen der Großteil der Mitarbeiter in der Aufbereitung oder Verwaltung tätig ist. Die neue Systematik ignoriert diese Differenzierung und führt damit zu einer erheblichen Mehrbelastung – häufig eine Verdoppelung der Beiträge.

Knackpunkt ist, dass Betriebe, die selbstgewonnenes Material aufbereiten oder weiterverarbeiten, nun insgesamt als Gewinnungsbetrieb eingestuft werden sollen – unabhängig von der wirtschaftlichen Gewichtung der Betriebsteile oder der Mitarbeiterzahlen. Der Betriebsteil mit der höheren Gefährdungseinstufung wird maßgeblich für das gesamte Unternehmen. Aus Sicht des Verbands und der Unternehmen führt das zu einer unverhältnismäßigen, teilweise existenzbedrohenden Belastung.

Der ISTE hält diese pauschale Veranlagung aus mehreren Gründen für nicht haltbar. Mit der Neufassung des Gefahrtarifs soll eine getrennte Veranlagung nur noch möglich sein, wenn die Unternehmensteile vollständig voneinander unabhängig sind. Die starre Anwendung der Gepräge-Rechtsprechung durch die BG RCI ist aus Sicht des Verbands unverhältnismäßig und zwinge Unternehmen möglicherweise dazu, die Gewinnung zu einem Drittunternehmen auszulagern.

Was bei den Unternehmen zudem für Verunsicherung sorgt, sind Schreiben der Berufsgenossenschaft, wonach die Betriebe rückwirkend ab 2021 in die teurere Gefahrstufe veranlagt werden können. Die BG RCI verschickt solche Bescheide, erklärt jedoch gleichzeitig, man verzichte auf nachträgliche Forderungen. Das verursacht unnötigen bürokratischen Aufwand, kritisiert der Verband. Der Verband hat mehrere Maßnahmen gegen die Neueinstufung eingeleitet und will ein rechtliches Gutachten beauftragen.

Betroffenen Mitgliedsunternehmen empfiehlt der Verband, sofort zu handeln: Innerhalb eines Monats muss Widerspruch eingelegt werden. Parallel soll die Aussetzung der Vollziehung und die Stundung beantragt werden.

Quelle: ISTE

OGS erweitert Büroflächen und stärkt Entwicklungskapazitäten

Die OGS GmbH, langjähriger Softwarepartner der baustoffproduzierenden Industrie, hat ihre Büroflächen am Hauptsitz in Koblenz erweitert und eine zusätzliche Etage bezogen. Grund für den Ausbau ist das deutliche personelle Wachstum und die steigende Nachfrage nach den digitalen Lösungen des Unternehmens. Mittlerweile beschäftigt OGS knapp 60 Mitarbeitende und hat insbesondere in den Bereichen Softwareentwicklung, Support, Projektmanagement sowie Qualitätssicherung weiter aufgestockt.

„Mit der Erweiterung unserer Büroräume schaffen wir nicht nur Platz für neue Kolleginnen und Kollegen, sondern auch für eine schnellere und noch innovativere Weiterentwicklung unserer Softwarelösungen“, erklärt Rainer Kress, Geschäftsführer der OGS GmbH. „Gerade Unternehmen aus der baustoffproduzierenden Industrie profitieren von leistungsfähigen, praxistauglichen Systemen – und dieser Verantwortung werden wir durch gezielte Investitionen in unseren Standort und unser Team gerecht.“

Mit dem Ausbau der Bürofläche setzt OGS ein klares Zeichen für die Stärkung des Standorts Koblenz und die langfristige Weiterentwicklung ihrer OGS-ID-Softwaremodule, die bei zahlreichen Betrieben der Baustoffbranche im Einsatz sind.

Quelle: OGS GmbH; Bildquelle: AdobeStock Nr.: 1764010372 Maryna


Recycling

BDE fordert Korrekturen am VerpackDG

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Der Verband begrüßt, dass der Entwurf zentrale Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 umsetzt, warnt jedoch vor erheblichen Risiken für Funktionsfähigkeit, Kostenstabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Kreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa.

Im Mittelpunkt der Kritik stehen der deutliche Anstieg bürokratischer und finanzieller Lasten für gewerbliche und industrielle Verpackungen, die Übernahme neuer Zulassungs- und Sicherheitsverpflichtungen, überzogene Recyclingquoten sowie unzureichend definierte Übergangsregelungen, die zu einer Unterfinanzierung der Systeme führen könnten. Auch die vorgesehene neue Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen verursacht zusätzliche jährliche Belastungen von rund 89 Mio. Euro und wird vom Verband klar abgelehnt.
BDE-Präsidentin Anja Siegesmund betont: „Deutschland braucht stabile Kreisläufe statt zusätzlicher Komplexität. Der Referentenentwurf darf nicht zu einem System führen, das wirtschaftlich überlastet und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts gefährdet. Wir brauchen Regeln, die Unternehmen stärken, Innovationen fördern und praktisch umsetzbar sind – nicht Vorgaben, die funktionierende Strukturen ohne Not destabilisieren.“

Quelle: BDE; Bildquelle: pixabay

Neue VDI-Richtlinie Asbest in mineralischen Bau- und Abbruchabfällen

Asbesthaltige Baustoffe finden sich in vielen Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden – häufig unerkannt. Besonders bei Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen besteht das Risiko, dass asbesthaltige Bestandteile unbeabsichtigt in den Stoffkreislauf gelangen. Angesichts zunehmender Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen steigt die Bedeutung eines sicheren Umgangs mit Schadstoffen im Bauschutt. Gleichzeitig wächst der Druck, mineralische Baustoffe im Sinne der Kreislaufwirtschaft hochwertig zu recyceln – ein Ziel, das ohne verlässliche Asbestanalytik nicht erreichbar ist.

Hier setzt die Richtlinie VDI 6202 Blatt 10 an und gibt praxisnahe, technisch präzise Vorgaben, wie Materialchargen systematisch beprobt, untersucht und bewertet werden müssen. Mit der Veröffentlichung der neuen Richtlinie VDI 6202 Blatt 10 „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest in mineralischen Bau- und Abbruchabfällen“ zeigt der VDI den sicheren und rechtskonformen Umgang mit potenziell asbesthaltigen Bau- und Abbruchmaterialien. Die Richtlinie schafft erstmals einen normativen, fachlich fundierten Rahmen für Erkundung, Probenahme und Bewertung technischer Asbestprodukte in Recyclingmaterialien und Altablagerungen.

Die neue Richtlinie schließt eine Lücke im technischen Regelwerk. Planende, Bauherren, Entsorgungsunternehmen und Behörden erhalten ein Werkzeug, das in der Praxis für mehr Sicherheit, Verlässlichkeit und Transparenz sorgt – und zugleich einen wichtigen Beitrag zur Qualität im Baustoffrecycling leistet. Die Richtlinie ergänzt bestehende Vorgaben wie die LAGA-Mitteilung M 23, die TRGS 517/519 sowie die Ersatzbaustoffverordnung und setzt einen klar strukturierten, praxisorientierten Standard für die Untersuchung mineralischer Abbruchmaterialien. Checklisten, Prozessdarstellungen und Materiallisten unterstützen dabei, Probenahmemengen, Probendichten und Analysenmethoden korrekt festzulegen und Dokumentationspflichten umfassend zu erfüllen – als Grundlage für belastbare und rechtssichere Ergebnisse.

Quelle: VDI; Bildquelle: pixabay


Asphalt

Baufreigaben für 23 Straßenprojekte erteilt

Jetzt kann umgesetzt werden: Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat Baufreigaben für insgesamt 16 Bundesstraßen- und sieben Autobahn-Neubauprojekte in ganz Deutschland erteilt. Entsprechende Schreiben übergab er seinen Länderkolleginnen und -kollegen in Berlin.

Insgesamt investiert der Bund für diese Projekte im Bereich der Bundesstraßen rund 710 Mio. Euro, bei den Bundesautobahnen rund 3,6 Mrd. Euro. Von den heutigen Baufreigaben profitiert das Bundesfernstraßennetz, über das die Hälfte des Straßenverkehrs in Deutschland fließt. Die Baufreigaben werden in zwölf Bundesländern für Bundesstraßen- und Autobahn-Neubauprojekte in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erteilt.

Quelle: BMV


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