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Meldungen der Woche

Bundeshaushalt 2027: Schwerpunkt muss auf Investitionen liegen

Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Dazu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe:

„Mit Ausgaben von weit über einer halben Billion Euro und einer Neuverschuldung von über 200 Milliarden Euro ist klar: Die Ausgabenpolitik des Bundes, insbesondere im Sozialbereich, kann so nicht weitergehen. Dieser Entwurf zeigt dem Land, dass wir an echten Reformen nicht mehr vorbeikommen.

Umso wichtiger ist es jetzt, Klarheit bei der Infrastrukturfinanzierung zu gewinnen. Die Autobahn GmbH muss endlich einen geschlossenen und eigenständigen Finanzierungskreislauf erhalten. Es wäre eine Illusion zu glauben, dass die milliardenschweren Infrastrukturaufgaben nach Auslaufen des Sondervermögens einfach wieder aus dem laufenden Kernhaushalt gestemmt werden können.

Unser Vorschlag: Die Autobahn GmbH muss die Mauteinnahmen direkt erhalten und selbst kreditfähig werden. Nur durch einen eigenständigen Finanzierungskreislauf wird es gelingen, unsere Infrastruktur in Schuss zu halten.

Wie dringend das ist, zeigt ein Blick in die mittelfristige Finanzplanung: Bis 2030 droht im Infrastrukturbereich eine Unterdeckung von mindestens 3 Milliarden Euro. Was das für die Straßen im Land bedeuten würde, will man sich nicht ausmalen.

Sorge bereitet uns auch die Kürzung der Wohnungsbauprogramme. Gerade angesichts der stark gestiegenen Zinsen brauchen die Menschen jetzt eine verlässliche Förderung, etwa durch eine KfW-Zinsstütze, um überhaupt noch in die eigene Immobilie investieren zu können. Über zwei Drittel aller Wohnungen in Deutschland werden von privaten Bauherren in Auftrag gegeben. Fällt diese Förderung weg, wird sich die Wohnungskrise im Land noch weiter verschärfen.

Um den Wohlstand in unserem Land zu sichern, muss die Wirtschaft angekurbelt werden. Das gelingt nur mit zusätzlichen Investitionen. Genau dafür wurde das Sondervermögen geschaffen, und genau dafür muss es auch eingesetzt werden. Es darf keine Verschiebungen zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen geben, jeder Sondervermögen-Euro muss zusätzlich in Investitionen fließen. Nur so rechtfertigt sich eine derart hohe Verschuldung, nur so entsteht die Chance auf echtes Wirtschaftswachstum.“


Quelle: ZDB; Bildquelle: pixabay

Reformpaket vorgelegt: Regierung vollzieht Kurswechsel

„Die Bundesregierung hat mit ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das gesamtwirtschaftlich, aber auch für die BAUINDUSTRIE gute Maßnahmen umfasst. Nach einem Jahr des Zögerns wurde somit eine Reformagenda beschlossen, die vielversprechend ist und neue Hoffnung für die nächsten Monate gibt. Damit wird ein Kurswechsel fortgesetzt, der bereits mit guten Gesetzen, wie dem Infrastrukturzukunftsgesetz, dem Bau-Turbo und der Novelle des Baugesetzbuches, begonnen wurde.

Positiv zu bewerten ist der Beschluss, per Bundesgesetz die Verstaatlichung privater Wohnungsbeständen auf Landesebene auszuschließen. Das haben wir in vielen Gesprächen immer wieder gefordert. Denn Vergesellschaftungen schaffen keine neuen Wohnungen, sondern schüren ausschließlich Unsicherheit bei Investoren. Nun können sich Städte wie Berlin endlich auf das besinnen, was die Gesellschaft wirklich braucht: ausreichenden und bezahlbaren neuen Wohnraum. Das schaffen wir allein durch mehr Neubau, Nachverdichtung und Aufstockung.

Aus Sicht der Unternehmen zu begrüßen ist die pauschale Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten. Es bleibt allerdings abzuwarten, was dieser mutige Schritt zum Bürokratierückbau am Ende konkret umfasst und an welcher Stelle die öffentliche Hand bereit sein wird, loszulassen. Die Ausweitung der Genehmigungsfiktion im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes ist ebenfalls positiv, wobei eine Genehmigungsfiktion nach vier Monaten im Bereich der Bauwirtschaft vor allem dann neuen Schwung bringt, wenn sich auch die Bundesländer an dieser Regelung orientieren.

Zu der nun beschlossenen Wohnungsbaugesellschaft des Bundes bleiben wir bei der Einschätzung, dass eine solche Gesellschaft im Bereich der Finanzierung Vorteile bringen könnte. Sie hat allerdings mit den gleichen Voraussetzungen am Wohnungsmarkt zu kämpfen wie andere Akteure und darf nicht als Misstrauensvotum an den privaten Wohnungsbau verstanden werden. Der Hauptfokus sollte deshalb weiter auf einer Senkung der Baukosten und Bauvorschriften im Allgemeinen liegen.“

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie


Quelle: Bauindustrie; Bildquelle: pixabay



Mineralische Rohstoffe

Baustoffverband warnt vor Natur-Infrastruktur-Gesetz

Trotz weltweit höchster Standards will die Bundesregierung mitten in der Wirtschaftskrise den Naturschutz weiter stärken. Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (BBS) warnt vor erheblichen Folgen für die heimische Rohstoffversorgung. In weiten Teilen Deutschlands drohen zusätzliche Hürden bis hin zu faktischen Genehmigungsausschlüssen.

Ob Infrastruktur, Wohnungsbau oder Rohstoffgewinnung: Langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren sind längst zu einem strukturellen Standortproblem in Deutschland geworden. Diese Lage droht sich nun weiter zu verschärfen. Mit dem zur Verbändeanhörung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung – kurz: Natur-Infrastruktur-Gesetz – soll der Naturschutz gegenüber wirtschaftlichen Belangen erheblich aufgewertet werden. Nach Einschätzung des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden e.V., Dachverband der mineralischen Roh- und Baustoffindustrie, könnte das Gesetz die Versorgung mit heimischen Baurohstoffen erheblich erschweren.

„Das Natur-Infrastruktur-Gesetz trifft die Unternehmen mitten in der Wirtschaftskrise und damit zum völlig falschen Zeitpunkt“, sagt Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des BBS. Die Branche unterstütze zwar ausdrücklich einen wirksamen Natur- und Umweltschutz. Jedoch verfüge Deutschland bereits heute über sehr hohe Natur- und Umweltstandards. Eine weitere Verschärfung sei daher mit Blick auf die wirtschaftliche Lage nicht verhältnismäßig. Kritisch bewertet der Verband insbesondere das geplante überragende öffentliche Interesse für bestimmte Bereiche des Naturschutzes, die Schaffung einer neuen Rechtskategorie „natürliche Infrastruktur“ sowie die pauschale Erhöhung von Ersatzzahlungen. „Noch längere und teurere Genehmigungsverfahren wären damit vorprogrammiert“, so Frederichs.

Der BBS verweist darauf, dass für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und der erneuerbaren Energien gerade erst neue Regeln zur Planungsbeschleunigung geschaffen wurden. Diese Bemühungen drohten nun konterkariert zu werden. Noch gravierender seien die Auswirkungen jedoch für wirtschaftliche Bereiche, die bislang nicht von entsprechenden Beschleunigungsregelungen profitieren. „Für mittelständisch geprägte Branchen wie die heimische Rohstoffindustrie ist trotz zahlreicher politischer Versprechen weiterhin kein Gesetz zur Planungsbeschleunigung geplant. Die Unternehmen kämpfen bereits heute mit Planungs- und Genehmigungsverfahren, die nicht selten mehr als zehn Jahre dauern. Wenn nun in großflächig zusätzliche naturschutzrechtliche Hürden aufgebaut werden, droht in Teilen des Landes ein faktischer Genehmigungsausschluss“, warnt Frederichs. Baustoff-Recycling werde zwar weiterhin entschlossen vorangetrieben, in der Praxis reichen die Mengen von Sekundärstoffen jedoch bei Weitem nicht aus.

Für das weitere gesetzgeberische Verfahren fordert der BBS eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. Naturschutz bleibe wichtig, dürfe aber nicht pauschal über andere öffentliche Interessen gestellt werden. Rohstoffversorgung, bezahlbares Bauen, Infrastrukturmodernisierung und industrielle Wertschöpfung seien ebenfalls zentrale Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit des Landes. „Schon die Tatsache, dass ein solcher Entwurf politisch ernsthaft vorangetrieben wird, sendet ein verheerendes Signal an Unternehmen und Investoren“, sagt Frederichs und findet deutliche Worte, „das Natur-Infrastruktur-Gesetz wäre in der vorliegenden Form ein Sargnagel für die heimische Rohstoffversorgung.“ Wer Investitionen in heimische Standorte erwarte, müsse Genehmigungen erleichtern, statt neue Unsicherheiten zu schaffen.


Quelle: BBS; Bildquelle: pixabay


Recycling

bvse fordert Nachbesserungen an GWB-Novelle

Der bvse-Recycling Germany warnt vor einer Schwächung der Fusionskontrolle durch die geplante 12. GWB-Novelle. Zwar begrüßt der Verband die Modernisierung des Wettbewerbsrechts. Die geplante Anhebung der Umsatzschwellen und die Einschränkung der Anmeldepflicht würden jedoch weitere Marktkonzentrationen begünstigen und sollten daher gestrichen werden.

„Der Gesetzentwurf enthält sinnvolle Modernisierungsansätze. Umso unverständlicher ist es, dass ausgerechnet die Fusionskontrolle geschwächt werden soll. Wer die Fusionskontrolle lockert, öffnet weiteren Übernahmen mittelständischer Recyclingunternehmen durch marktbeherrschende Konzerne Tür und Tor. Die Bundesregierung darf der zunehmenden Marktkonzentration nicht auch noch den roten Teppich ausrollen“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Besonders kritisch bewertet der bvse die geplante Anhebung der Umsatzschwellen. Zahlreiche Unternehmenszusammenschlüsse würden künftig keiner fusionskontrollrechtlichen Prüfung mehr unterliegen, obwohl sie gerade auf regionalen und spezialisierten Märkten erhebliche wettbewerbliche Auswirkungen haben können.

Der Verband verweist in seiner Stellungnahme auch auf den Beschluss des Bundeskartellamts vom 21. November 2025, in dem die Wettbewerbsbehörde im Entsorgungssektor Handlungsbedarf zur Begrenzung weiterer Marktkonzentrationen auf wenige marktbeherrschende Unternehmen gesehen und von seiner Befugnis nach § 39a GWB Gebrauch gemacht hat.

„Gerade im Entsorgungssektor stehen mittelständische Unternehmen im Wettbewerb mit marktbeherrschenden Anbietern vor besonderen Herausforderungen. Die Entscheidung des Bundeskartellamts zeigt, dass bereits heute ein besonderes Augenmerk auf wettbewerblich relevante Zusammenschlüsse erforderlich ist. Eine Anhebung der Umsatzschwellen würde die Möglichkeiten einer wirksamen präventiven Fusionskontrolle weiter einschränken“, so Rehbock.

Auch die geplante Einschränkung der Anmeldepflicht für Unternehmenszusammenschlüsse mit einem Transaktionswert von mehr als 400 Millionen Euro bewertet der bvse kritisch. Die vorgesehene Zwei-Wochen-Frist sei zu kurz, um die wettbewerbliche Relevanz komplexer Zusammenschlüsse sachgerecht zu bewerten.

„Die Fusionskontrolle dient der Sicherung wirksamen Wettbewerbs und der Verhinderung übermäßiger Marktkonzentration. Eine Entlastung der Verwaltung darf nicht zulasten dieses zentralen Ziels gehen. Gerade die mittelständisch geprägte Recyclingwirtschaft ist auf faire Wettbewerbsbedingungen angewiesen“, betont Rehbock.

Der bvse fordert deshalb, auf die geplante Anhebung der Umsatzschwellen und die Einschränkung der Anmeldepflicht zu verzichten. Eine moderne Wettbewerbspolitik müsse Innovation fördern, ohne den wirksamen Schutz vor marktbeherrschenden Strukturen aufzugeben.


Quelle: bvse; Bildquelle: pixabay

Batteriebrände: BDE und Denuo fordern europäische Lösungen

Falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien entwickeln sich zu einem massiven Sicherheitsrisiko für Menschen, Betriebe und die Kreislaufwirtschaft in Europa. Beim parlamentarischen Frühstück im Europäischen Parlament haben der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft und Denuo heute Vertreterinnen und Vertreter aus Europäischem Parlament, Europäischer Kommission, Industrie, Feuerwehr sowie Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft zusammengebracht, um über wirksame europäische Lösungen gegen Batteriebrände in Sammelfahrzeugen, Sortieranlagen, Recyclingbetrieben und weiteren Entsorgungsanlagen zu beraten.

Die Veranstaltung fand auf Initiative der Europaabgeordneten Pascal Arimont (EVP, Belgien) und Grégory Allione (Renew Europe, Frankreich) statt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Europa seine Recycling- und Entsorgungsinfrastruktur besser vor Bränden schützen kann, die durch falsch entsorgte Batterien und Akkus ausgelöst werden.

Lithium-Ionen-Batterien sind heute in zahlreichen Alltagsprodukten verbaut – von Smartphones, Laptops und elektrischen Zahnbürsten über Spielzeug und E-Zigaretten bis hin zu kleinen Haushaltsgeräten. Werden diese Produkte nicht getrennt erfasst, sondern über Restmüll, Altpapier, Metallschrott oder andere Abfallströme entsorgt, können sie in Sammelfahrzeugen, Sortieranlagen und Recyclingbetrieben erhebliche Schäden verursachen.

Besonders kritisch wird es, wenn Batterien bei Sammlung, Sortierung oder Behandlung mechanisch beschädigt, zusammengedrückt oder zerkleinert werden. Dann können sie sich entzünden und Brände auslösen. Solche Ereignisse gefährden Beschäftigte, Einsatzkräfte der Feuerwehr sowie Anwohnerinnen und Anwohner. Zugleich führen sie zu hohen Sachschäden, steigenden Versicherungsrisiken und erheblichen Belastungen für die Funktionsfähigkeit der Kreislaufwirtschaft.

Studien und Erhebungen aus Deutschland und Österreich zeigen, dass falsch entsorgte Batterien und Akkus ein wachsendes Brandrisiko für die Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft darstellen. Besonders betroffen sind Sammelfahrzeuge, Lagerbereiche, Sortieranlagen, Recyclingbetriebe und weitere Abfallbehandlungsanlagen. Analysen des Restmülls zeigen zudem, dass weiterhin erhebliche Mengen an Batterien und Akkus nicht getrennt gesammelt werden. Besonders problematisch ist der zunehmende Anteil lithiumhaltiger Batterien, da sie bei mechanischer Belastung ein hohes Brandrisiko darstellen.

BDE und Denuo sprechen sich deshalb für ein europäisch abgestimmtes Maßnahmenpaket aus:

  • ein europaweites Pfand- und Rücknahmesystem für Gerätebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel sowie kleine Elektrogeräte mit integrierten Batterien;
  • ein Verbot von Produkten, in denen Lithium-Ionen-Batterien ohne funktionale Notwendigkeit verbaut sind, etwa Einweg-E-Zigaretten oder leuchtende Wegwerfprodukte;
  • eine konsequente erweiterte Herstellerverantwortung, damit Hersteller die durch Batteriebrände entstehenden Kosten angemessen mittragen;
  • eine bessere Verbraucheraufklärung zur getrennten und sicheren Rückgabe von Batterien, Akkus und batteriebetriebenen Elektrogeräten.

Der BDE sensibilisiert Verbraucherinnen und Verbraucher bereits seit Jahren mit der Kampagne „Brennpunkt: Batterie“ für die richtige Entsorgung von Batterien und Akkus. Die Kampagne macht deutlich: Batterien und Akkus gehören niemals in die Abfalltonne, sondern müssen über die dafür vorgesehenen Sammelstellen zurückgegeben werden.

Das Thema steht inzwischen auch auf europäischer Ebene deutlich stärker im Fokus. Im Umweltrat der Europäischen Union wurde Ende vergangenen Jahres auf Initiative Österreichs über die Gefahren falsch entsorgter Lithiumbatterien und über die mögliche Einführung eines EU-weiten Batteriepfands beraten. Aus Sicht von BDE und Denuo muss diese Diskussion nun dringend in konkrete politische Maßnahmen überführt werden.

Pascal Arimont, Mitglied des Europäischen Parlaments:

„Die heutige Diskussion hat eines sehr deutlich gemacht: Das wachsende Brandrisiko durch unsachgemäß entsorgte Lithiumbatterien ist eine europäische Herausforderung, die eine europäische Antwort erfordert. Wir brauchen bessere Sammelsysteme, eine stärkere erweiterte Herstellerverantwortung und klare Anreize, Batterien aus dem Restmüll herauszuhalten. Die Europäische Kommission sollte nun zügig vom Anerkennen des Problems zur Vorlage konkreter Legislativvorschläge kommen. Jeder Tag Verzögerung bedeutet mehr Batterien im Restmüll und mehr vermeidbare Brände in Europa.“

Dr. Christian Suhl, Geschäftsführer und Leiter des Brüsseler Büros des BDE:

„Batteriebrände machen nicht an nationalen Grenzen halt – und die Lösungen dürfen es ebenfalls nicht. Entsorgungs- und Recyclingunternehmen in ganz Europa sind denselben Risiken ausgesetzt. Wir brauchen einen harmonisierten europäischen Rechtsrahmen, der Brände verhindert, die sichere Sammlung von Batterien stärkt und die Kosten fair verteilt.“

Aarnout Ecker, General Manager von Denuo:

„Der Übergang zu einer kreislauforientierten und elektrifizierten Gesellschaft darf nicht zu neuen Sicherheitsrisiken führen. Europa verfügt über die notwendigen Instrumente, um dieses Problem zu lösen. Jetzt ist es an der Zeit, sie konsequent einzusetzen.“


Quelle: BDE / Bildquelle: pixabay


Asphalt

Wasserstofftankstellennetz im Schwerlastverkehr

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) zieht eine positive Zwischenbilanz zu dem im Januar 2026 veröffentlichten Förderaufruf für den Aufbau eines initialen Netzes zur Betankung schwerer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff in Deutschland. Bis zum Ende der Einreichungsfrist am 30. Juni 2026 gingen 526 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von 455 Millionen Euro beim Projektträger ein. Darunter sind 71 Anträge für Tankstellen und 455 Anträge für Fahrzeuge und Fahrzeugflotten. Dafür stellt das BMV insgesamt 220 Millionen Euro bereit.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:

Die starke Resonanz auf unseren Förderaufruf für den Aufbau eines initialen Netzes zur Betankung schwerer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff in Deutschland zeigt: mit unserem Ansatz kommen wir genau zur richtigen Zeit. Denn die Branche setzt neben der Elektromobilität auch auf Wasserstoffmobilität bei den schweren Lkw. Mit unserer kombinierten Förderung von einer großen Anzahl von Tankstellen und Fahrzeugen schaffen wir es, den entscheidenden Impuls zur Überwindung der Henne-Ei-Problematik zu geben. Damit legen wir den Grundstein für den zügigen Hochlauf einer klimafreundlichen Wasserstoff-Lkw‑Flotte. So stärken wir Innovation, Planungssicherheit und Wertschöpfung in Deutschland.“

Die Förderung wird auch in einem weiterhin herausfordernden Marktumfeld als wichtiger Impuls für die Branche wahrgenommen. Die breite Beteiligung, auch führender Hersteller schwerer Nutzfahrzeuge, unterstreicht die industriepolitische Bedeutung des Vorhabens.

Auch der Nationale Wasserstoffrat (NWR) hebt die Relevanz des Förderaufrufs in seinem aktuellen Informations- und Grundlagenpapier vom 18. Juni 2026 zu Wasserstoffbedarfen hervor. Er bezeichnet ihn als möglichen „Game-Changer“ für den Markthochlauf und sieht darin die Basis für den Aufbau eines Grundnetzes an Wasserstofftankstellen bis etwa 2030. „Legt man dieses zugrunde, dann ist eine Wasserstoff-Lkw-Flotte von einigen tausend Fahrzeugen bis 2030 möglich“, so der NWR.

Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren auf Basis der vorher festgelegten Kriterien. Die priorisierten Anträge sollen eine Bewilligung in der zweiten Jahreshälfte erhalten.


Quelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV); Bildquelle: pixabay


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