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Das STV-News-Channel-Archiv
In unserem STV-News-Channel-Archiv können Sie alle Meldungen der Vorwoche noch einmal nachlesen:
Die Stimmung im Wohnungsbau hat sich zu Jahresbeginn etwas verbessert. Das Geschäftsklima stieg im Januar von minus 22,7 auf minus 20,9 Punkte. Die Unternehmen zeigten sich etwas zufriedener mit ihren laufenden Geschäften. Auch die Erwartungen hellten sich auf.
„Die Baubranche bleibt in einer Warteschleife“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen. „Bis sich die gestiegenen Wohnungsbaugenehmigungen in Aufträgen realisieren, braucht es Geduld.“ Davon ist im operativen Geschäft bislang jedoch wenig zu spüren. So stieg im Januar der Anteil der Unternehmen im Wohnungsbau, die von zu wenig Aufträgen berichten, von 47,7 auf 49,8 %. Der Anteil der Firmen, die von abgesagten Bauprojekten berichten, blieb dagegen nahezu unverändert und sank leicht von 11,5 auf 11,1 %. „Außerdem verringerte das eisige Wetter auch vielerorts die Bauaktivitäten im Januar“, so Wohlrabe.
Quelle: ifo Institut; Bildquelle: pixabay
Das Europäische Parlament hat seinen Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe verabschiedet. Der Bericht enthält Empfehlungen an die EU-Kommission, welche neuen Regelungen zur Unterauftragsnehmervergabe auf europäischer Ebene erlassen werden sollen.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie, kommentiert die Entscheidung des Parlamentes positiv. „Die Unterauftragsvergabe ist ein zentraler Bestandteil der Bauwirtschaft. Sie ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf wechselnde Anforderungen zu reagieren, hochspezialisiertes Know-how einzubinden und Fachkräfteengpässe abzufedern. Dies ist entscheidend für die Innovationsfähigkeit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Branche. Es ist deshalb ein gutes Zeichen, dass das Europäische Parlament unsere Branche in dieser Vertragsfreiheit unterstützt und den praxisfremden Vorschlag, Unterauftragnehmerketten auf maximal zwei Ebenen zu begrenzen, abgelehnt hat. Immerhin brauchen unsere Unternehmen ein hohes Maß an unternehmerischer Freiheit, um die Modernisierung der Infrastruktur, die Energiewende und die Verkehrswende realisieren zu können.“ Gemeinsam mit dem Europäischen Bauverband FIEC sowie weiteren Unternehmensverbänden wie BDA und BusinessEurope hatte sich die Bauindustrie gegen diese pauschalen Beschränkungen ausgesprochen.
Mit Blick auf mögliche Gesetzesinitiativen der EU-Kommission warnt die Bauindustrie davor, zusätzliche verpflichtende EU-Vorschriften für Unterauftragnehmer einzuführen. Solche Maßnahmen würden Bauunternehmen weiter belasten, die Effizienz mindern und die Wettbewerbsfähigkeit Europas schwächen. Die Unterauftragsvergabe ist ein unverzichtbarer Bestandteil hochspezialisierter Branchen wie dem Bauwesen – sie schafft Flexibilität, fördert Innovation und sorgt für eine verlässliche Projektausführung. Zudem stehen neue Bürokratieauflagen im Widerspruch zu den eigenen Zielen der EU, Rechtsetzung zu vereinfachen und unnötige Belastungen zu reduzieren.
Quelle: Die Bauindustrie; Bildquelle: pixabay
Der Unternehmerverband Mineralische Baustoffe (UVMB) macht auf einen Workshop aufmerksam, der am 13. April 2026 von 9 bis 15 Uhr in der UVMB-Geschäftsstelle Leipzig stattfindet. Referentin Martina Kuhlmann informiert über Canva – ein Werkzeug (nicht nur) für den professionellen Social-Media-Auftritt.
Canva gilt als das ideale Tool für alle, die schnell und ohne Vorkenntnisse ansprechende Designs erstellen möchten. Ob Social-Media-Beiträge, Präsentationen, Flyer oder individuelle Projekte – mit Canva gelingt es jedem. Ein riesiger Vorteil: Viele Funktionen, Vorlagen und Grafiken sind komplett kostenfrei nutzbar. Das Seminar möchten dabei unterstützen, den Social-Media-Auftritt zu optimieren und sicherzustellen, dass auch diejenigen, die „nebenbei mal schnell“ einen Flyer gestalten sollen, mit Canva ein hilfreiches und leicht bedienbares Werkzeug zur Hand haben.
Teilnehmende bringen bitte ihren eigenen Laptop oder ihr eigenes Tablet mit. Weitere Infos zum Workshop und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es hier.
Quelle: UVMB; Bildquelle: pixabay
Anfang Februar hat der hessische Umweltminister Ingmar Jung (Foto) die Novelle des hessischen Waldgesetzes in den Landtag eingebracht. Ziel des Gesetzes ist es u. a. auch, die regionale Rohstoffgewinnung auf Bannwaldflächen in der Zukunft wieder zu ermöglichen.
Für diese Gesetzesänderung hat sich vero – Verband der Bau- und Rohstoffindustrie in den vergangenen Jahren zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden mit Nachdruck eingesetzt und entsprechende Vorschläge eingebracht. vero wird das weitere parlamentarische Verfahren aktiv begleiten.
Informationen über den Antrag gibt es hier.
Quelle: vero; Bildquelle: © Paul Schneider / Hessische Staatskanzlei
Nach über 200 teilnehmenden Kommunen, Unternehmen und Organisationen im Jahr 2025 geht die bundesweite E-Schrott-Sammelaktion in eine neue Runde. Die bundesweiten Aktionswochen „Jeder Stecker zählt! Deutschland sammelt E-Schrott“ haben 2025 eindrucksvoll gezeigt, wie groß das Engagement für die richtige Entsorgung von Elektro-Altgeräten ist. Zahlreiche Kommunen, Unternehmen und Organisationen beteiligten sich mit Aktionen vor Ort und sorgten bundesweit für eine hohe Sichtbarkeit des Themas.
Elektroschrott ist der weltweit am schnellsten wachsende Abfallstrom. Millionen ausgedienter Elektrogeräte landen jedes Jahr ungenutzt in Schubladen oder werden fälschlicherweise im Restmüll entsorgt. Vom 9. bis 22. März 2026 gehen die Aktionswochen in die nächste Runde. Rund um den Global Recycling Day am 18. März ruft die Stiftung Elektro-Altgeräte Register wieder dazu auf, gemeinsam ein starkes Zeichen für die richtige Entsorgung von Elektroaltgeräten zu setzen.
Unterstützt vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUKN) und dem Umweltbundesamt (UBA) treten Kommunen, Unternehmen und Entsorgungsbetriebe mit Informations- und PR-Aktionen in den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern. Das Ziel aller Akteure ist klar, durch ihre Beteiligung tragen sie dazu bei die Sammelmengen zu erhöhen. Dadurch werden wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und die Umwelt nachhaltig entlastet.
Weitere Informationen zu den Aktionswochen sowie eine Übersicht über Rückgabestellen gibt es hier.
Quelle: bvse
Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung der neuen Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Vermeidung der Vernichtung unverkaufter Textilien. Gleichzeitig warnt der Recyclingverband davor, dass weitreichende Ausnahmeregelungen das geplante Vernichtungsverbot erheblich abschwächen könnten.
Durch die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) wurde ein grundsätzliches Vernichtungsverbot unverkaufter Bekleidung, Accessoires und Schuhe festgelegt. Aus gutem Grund, denn der Handlungsbedarf ist erheblich. Schätzungen zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien vernichtet, bevor sie überhaupt genutzt wurden. Dadurch entstehen p.a. rund 5,6 Mio. t CO₂-Emissionen.
Die Europäische Kommission hat am 9. Februar 2026 jedoch neue ergänzende Vorschriften verabschiedet. Diese legen Ausnahmen vom Vernichtungsverbot unverkaufter Bekleidung, Accessoires und Schuhe fest. Zudem werden Unternehmen verpflichtet offenzulegen, welche Mengen unverkaufter Konsumgüter als Abfall entsorgt werden. Ziel der Maßnahmen ist es, Abfälle zu vermeiden, Umweltschäden zu reduzieren und nachhaltige Geschäftsmodelle zu fördern.
Der bvse sieht in diesen Ausnahmen jedoch erhebliche Risiken. „Die Ausnahmetatbestände des delegierten Rechtsakts sind sehr weit gefasst und könnten das eigentliche Vernichtungsverbot faktisch unterlaufen“, kritisiert bvse-Rechtsreferentin Ra´in Xandra Hennemann. Insbesondere Ausnahmen aus technischen Gründen oder bei bestimmten Produktmerkmalen eröffnen die Möglichkeit, weiterhin große Mengen neuwertiger Textilien aus dem Kreislauf auszuschleusen und der Verbrennung zuzuführen.
Nach Auffassung des bvse steht die Regelung teilweise im Widerspruch zu den Grundprinzipien der europäischen Abfallhierarchie. „Wer die Abfallhierarchie ernst nimmt, darf die vermeintlich technische Unmöglichkeit, Etiketten oder Logos aus Textilien zu entfernen, nicht als Vorwand für die Vernichtung nutzen. Hersteller sind vielmehr gefordert, Etiketten und Logos im Sinne der Ökodesign-Vorgaben so anzubringen, dass sie problemlos entfernt werden können und unverkaufte Ware der Wieder- beziehungsweise Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden kann“, betont Hennemann.
Der Recyclingverband fordert daher eine konsequentere Ausrichtung der Regelungen auf echte Kreislaufwirtschaft. Dazu gehören aus Sicht des bvse verbindliche Anforderungen an ein reparatur- und wiederverwendungsfreundliches Produktdesign sowie eine engere Auslegung möglicher Ausnahmen vom Vernichtungsverbot.
Hintergrund der neuen EU-Vorgaben ist ein wachsendes Problem in mehreren Mitgliedstaaten. Allein in Frankreich werden jährlich Produkte im Wert von rund 630 Mio. Euro vernichtet. Auch in Deutschland werden weiterhin Millionen zurückgesandter Artikel entsorgt. Die ESPR soll dazu beitragen, Produkte langlebiger, wiederverwendbarer und recycelbarer zu gestalten sowie die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken.
Quelle: bvse
Mit einem feierlichen Spatenstich haben Bundesminister Thorsten Frei und Dr. Michael Güntner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes, in Anwesenheit von Ministerpräsident Winfried Kretschmann die größte Autobahninfrastrukturmaßnahme in Baden-Württemberg gestartet – den als „A8-Albaufstieg“ bekannten sechsstreifigen Ausbau der A 8 zwischen den Anschlussstellen Mühlhausen und Hohenstadt.
Der neue Albaufstieg wird die bislang nach Fahrtrichtung getrennten Trassen der A8 zwischen den Anschlussstellen Mühlhausen und Hohenstadt in einer neuen sechsstreifigen Autobahnstrecke zusammenführen. Die neue A8 wird durch zwei Tunnel und zwei Brücken um 3,8 Kilometer kürzer und flacher als bisher – maximal 3,5 % statt 6,3 % Steigung/Gefälle.
Weitere Informationen hält die Projektwebseite bereit. Außerdem gibt es einen Animationsfilm zur neuen Strecke.
Quelle: Autobahn GmbH
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