Alte Risiken, neue Vorschriften: Die BG Bau hat in diesem Jahr die Anforderungen für Schnellwechsler verschärft. Unfälle, bei denen ein nicht gesichertes Anbaugerät aus dem Schnellwechsler rutscht und einen Arbeiter trifft, gilt es unbedingt zu vermeiden. Seit dem 1. Februar 2025 gilt die überarbeitete Norm EN 474-1:2022 in Kombination mit EN 474-5:2022+AC:2022. Es geht um technische Sicherheit.
Insbesondere eine automatische Erkennung des Verriegelungszustands wird gefordert – optisch wie akustisch direkt in der Kabine. Systeme ohne diese Rückmeldung sind oft bei älteren Schnellwechslern zu finden und gelten als nicht mehr normgerecht. Zum Sicherheitskonzept von Lehnhoff gehört das bewährte Double-Lock-System – eine mechanische Fallsicherung, die das Herabfallen von Anbaugeräten in jeder Zylinderposition verhindert. Das elektronische Assistenzsystem LSC wiederum überwacht den Verriegelungsvorgang und gibt dem Fahrer in der Kabine Rückmeldung.
Retrofit-Lösungen rüsten bestehende Maschinenflotten wirtschaftlich und normkonform auf, etwa bei Tilt-Schnellwechslern. Die BG Bau fördert diese Umrüstungen mit bis zu 1800 Euro pro Maßnahme.
Foto: Lehnhoff