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Lehnhoff: Sicherheit, die verbindet

Alte Risiken, neue Vorschriften: Die BG BAU verschärfte 2025 die Anforderungen für Schnellwechsler. Lehnhoff hat seine Schnellwechsler mit den neuesten geforderten Sicherheitssystemen ausgestattet.

Unfälle mit Anbaugeräten zählen zu den schwerwiegendsten Gefahren auf der Baustelle – und sie sind nach wie vor Realität. „Im März 2024 kam es zu einem schweren Vorfall, bei dem ein nicht gesichertes Anbaugerät aus dem Schnellwechsler rutschte und einen Arbeiter traf“, berichtet Birte Hagedorn von der BG BAU. „Das sind genau die Szenarien, die wir mit den neuen Sicherheitsanforderungen künftig vermeiden wollen.“

Denn seit dem 1. Februar 2025 gelten neue Spielregeln: Die überarbeitete Norm EN 474-1:2022 in Kombination mit EN 474-5:2022+AC:2022 verpflichtet Hersteller zu mehr technischer Sicherheit. Insbesondere gefordert ist eine automatische Erkennung des Verriegelungszustands – optisch wie akustisch direkt in der Kabine. Systeme ohne diese Rückmeldung – wie sie bei älteren Schnellwechslern häufig zu finden sind – gelten dann als nicht mehr normgerecht.

Lehnhoff liefert: Sicherer Wechsel mit System

„Diese Anforderungen sind nicht nur sinnvoll, sie sind überfällig“, sagt Sebastian Denniston, OEM-Leiter bei Lehnhoff Hartstahl. „Deshalb setzen wir seit Jahren auf ein Sicherheitskonzept, das bereits jetzt mehr leistet als die Norm verlangt. Das beginnt bei unserem bewährten Double Lock-System – einer mechanischen Fallsicherung, die das Herabfallen von Anbaugeräten in jeder Zylinderposition verhindert – und reicht bis zu unserem elektronischen Assistenzsystem LSC, das den Verriegelungsvorgang überwacht und dem Fahrer in der Kabine Rückmeldung gibt.“

So erfüllt beispielsweise der vollhydraulische Schnellwechsler SQ70/55V die neuen Anforderungen vollumfänglich. Integrierte Sensorik meldet den exakten Verriegelungszustand in die Kabine. Eine akustische und optische Rückmeldung informiert den Maschinenführer zweifelsfrei: Das Anbaugerät sitzt. Ein Blick genügt und unbeabsichtigtes Lösen ist ausgeschlossen.

Normkonform umrüsten statt riskieren – mit Retrofit von Lehnhoff

Gerade viele kleine und mittlere Bauunternehmen stehen nun vor der Herausforderung, Maschinen mit Schnellwechselsystemen, die nicht mehr der geforderten Norm entsprechen, nachzurüsten. Wer dabei zögert, riskiert mehr als nur die Sicherheit: „Bei Baustellenkontrollen drohen künftig Auflagen oder sogar Arbeitsverbote für Maschinen mit nicht mehr konformen Wechselsystemen“, so Hagedorn.

Doch Lehnhoff sieht hier eine echte Chance: „Unsere Retrofit-Lösungen ermöglichen es, bestehende Maschinenflotten wirtschaftlich und normkonform aufzurüsten“, erklärt Denniston. „Besonders gefragt ist derzeit die Nachrüstung von Tilt-Schnellwechslern im Bereich von 2 bis 12 Tonnen – hier haben wir sofort verfügbare Systeme im Lager. Dabei bleibt das bestehende Tilt-Modul erhalten, lediglich die Schnellwechslereinheit wird gegen eine hydraulische oder vollhydraulische Lösung mit Double Lock getauscht. Die Nachrüstung ist unkompliziert, aber die Vorteile sind erheblich, gerade bei der Aufrüstung zur vollhydraulischen Variante: schneller Werkzeugwechsel direkt aus der Kabine, keine manuellen Schlauchverbindungen mehr – und vor allem: maximale Sicherheit.“

Förderung inklusive: BG BAU unterstützt gezielte Nachrüstung

Die BG BAU fördert diese Umrüstungen aktiv – mit bis zu 1.800 Euro pro Maßnahme. Voraussetzung: Die Nach- oder Umrüstung entspricht den aktuellen sicherheitstechnischen Vorgaben. Dabei gilt: Nur die Umrüstung von Bestandsmaschinen wird unterstützt, nicht aber die Erstausstattung neuer Geräte. Lehnhoff stellt alle notwendigen technischen Nachweise und Informationen zur Verfügung – und berät seine Kunden bei der Antragsstellung.

www.lehnhoff.de

Foto: Lehnhoff

 

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