Am 1. Mai 2025 trat der neue Paragraf 2a der novellierten Bioabfallverordnung in Kraft. Die Verordnung verschärft die Anforderungen an die Reinheit biologisch verwertbarer Abfälle und zwingt Anlagenbetreiber zum Umdenken. Doppstadt bietet mit dem Mobile Modular Processing Concept (MMPC) eine wirtschaftliche Lösung, die Investitionssicherheit und gesetzeskonforme Bioabfallaufbereitung intelligent miteinander verbindet.
Michael Zeppenfeldt, Vertriebsleiter Deutschland der Doppstadt Umwelttechnik GmbH, bringt es auf den Punkt: „Entsorgungsunternehmen stehen vor einem ständigen Balanceakt – fast wie ein Seiltänzer. Auf der einen Seite ist da wirtschaftlicher Druck, auf der anderen Seite benötigen sie für Investitionen größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit.“ Die Novelle der Bioabfallverordnung sei dafür ein Paradebeispiel: Seit Mai 2025 gelten deutlich strengere Grenzwerte für den Kunststoffgehalt in Bioabfällen. Wer diese nicht einhält, riskiert Sanktionen – bis hin zur Untersagung der Annahme.
Was ist neu seit dem 1. Mai 2025?
Mit dem Inkrafttreten des Paragraf 2a der novellierten Bioabfallverordnung verschärfen sich die Anforderungen an die Aufbereitung und Annahme von Bioabfällen. Die Folge: Unsicherheit bei Entsorgungsunternehmen, kombiniert mit hohen Anschaffungskosten für neue Anlagen. Denn seit dem 1. Mai müssen Betriebe einiges beachten: Der Kunststoffanteil darf 1,0 Prozent nicht überschreiten, bei flüssigen oder pastösen Abfällen liegt der Grenzwert sogar bei 0,5 Prozent. Ab einem Fremdstoffanteil von 3 Prozent dürfen Anlagenbetreiber die Annahme verweigern. Zudem sind Sichtkontrollen bei der Anlieferung Pflicht. Diese Anforderungen bedeuten mehr Aufwand und Risiken für Betreiber. Doch mit dem MMPC von Doppstadt lassen sich diese Herausforderungen meistern – und bringen wirtschaftliche Vorteile mit sich.
MMPC – die modulare Lösung für Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit
Bioabfall kann mehr sein als nur ein Kostenfaktor – er ist ein wertvoller Rohstoff. Das mobil-modulare Aufbereitungskonzept (MMPC) reduziert Fremdstoffe wie beispielsweise Folien zuverlässig und bereitet Bioabfälle gesetzeskonform für die weitere Behandlung vor. Gleichzeitig reduziert es die Menge des Siebüberlaufs. Durch die Volumenreduktion haben Betreiber deutlich weniger Entsorgungskosten. Das Ergebnis: eine hochwertige Ausgangsfraktion, die den Anforderungen der novellierten Bioabfallverordnung entspricht und echtes Wertschöpfungspotenzial bietet.
Das Konzept des MMPC basiert auf einem intelligenten Baukastenprinzip: Die Maschinen sind mobil einsetzbar und modular miteinander kombinierbar. Dadurch können Entsorgungsunternehmen ihre Aufbereitungslösungen individuell zusammenstellen – genau in dem Umfang, wie es ihre jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Im Vergleich zu stationärer Technik ist das Investitionsrisiko gering. Denn die Verwendung von Standardkomponenten gewährleistet einen hohen Restwert der Maschinen. „Durch geringe Investitionen bei gleichzeitiger Erhöhung der Wertschöpfung erreicht das MMPC schnell Rentabilität“, erklärt Zeppenfeldt. „Daraus ergibt sich vor allem eines: Kalkulationssicherheit. Denn ob Wirtschaftlichkeit oder rechtliche Komponenten, Entsorgungsunternehmen sind mit dem MMPC auf der sicheren Seite.“
Das MMPC von Doppstadt ist ein in der Praxis bewährtes Verfahren – abgestimmt auf die Anforderungen der neuen Bioabfallverordnung:
Das Ergebnis sind zwei nahezu störstofffreie Fraktionen – Mittel- und Feinfraktion – die sich optimal für die biologische Behandlung (Kompostierung oder Vergärung) eignen.
Fotos: Doppstadt Umwelttechnik GmbH