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Maßnahmen gegen UV-Strahlung und Hitze jetzt planen

Bereits ab März kann die ultraviolette (UV) Strahlung der Sonne intensiv sein und damit Beschäftigte im Freien schädigen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig Schutzmaßnahmen zu ergreifen und sich schon jetzt auf die sonnigen und heißen Sommermonate vorzubereiten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) klärt über wirksame Maßnahmen auf.

„Natürliche UV-Strahlung ist die Hauptursache für die Entstehung von weißem Hautkrebs. Schon jetzt ist die Hauterkrankung die zweithäufigste angezeigte Berufskrankheit bei der BG Bau. Trotzdem wird die Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung noch immer unterschätzt“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention bei der BG Bau. Und weiter: „Dass die Sonne nur schädigt, wenn es heiß ist, ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Schon jetzt ist für die Haut eine kritische Zeit. Nach einem grauen Winter treibt es die Menschen häufiger ins Freie, doch auch im April ist die Sonne oft schon so kräftig, dass die Haut dadurch Schaden nimmt. Exponierte Stellen, wie Stirn, Ohren oder der Nacken sind besonders gefährdet. Dabei können sie schon mit einfachen Mitteln geschützt werden.“

Die Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Beschäftigten mit verschiedenen Maßnahmen vor der Gefährdung durch UV-Strahlung schützen. Eine wichtige Rolle bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen spielt der UV-Index. Bereits ab UV-Index 3 muss die Haut vor UV-Strahlung geschützt werden. Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen folgt dem klassischen „Top“-Prinzip. Demnach müssen zunächst technische Maßnahmen eingesetzt werden, dann folgen organisatorische Schutzmaßnahmen. Reichen technische und organisatorische Elemente zum Schutz der Beschäftigten nicht aus, müssen persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

„Top“ steht für drei Methoden, sich vor der Strahlung zu schützen, und zwar technisch, organisatorisch und persönlich. Technische Maßnahmen, um Sonnenbestrahlung zu vermeiden, sind etwa Sonnensegel, Wetterschutzzelte oder andere Arbeitsmittel zur Verschattung. Organisatorische Maßnahmen vermeiden, wenn es möglich ist, dass Beschäftigte Tätigkeiten in den Monaten März bis Oktober im Freien ausführen, wenn die UV-Strahlung der Sonne besonders intensiv ist. So könnten Arbeiten im Freien bereits früh am Morgen starten oder vorbereitende Tätigkeiten ins Gebäudeinnere verlegt werden. Persönliche Maßnahmen sind zum Beispiel der Schutz mit langer Kleidung, einer Kopfbedeckung mit Nacken-, Ohren- und Stirnschutz, einer geeigneten Sonnenbrille und die Verwendung von wasserfester UV-Schutzcreme (mindestens Lichtschutzfaktor 30), an den Stellen, die nicht bedeckt werden können.

 

www.bgbau.de

Foto: pixabay
 

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